Sofern die Wärmepumpe mehr als 4,2 kW Leistung hat und nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurde, muss sie gemäß § 14a EnWG steuerbar sein. Unter folgendem Artikel findest du eine Anleitung, wie du dies technisch umsetzt:
- §14a EnWG - Technische Umsetzung mit Enbas
Hinweis zum Wärmepumpenzähler
Enbas interpretiert einen sogenannten „Eltern-Zähler“ einer Wärmepumpe als dedizierten Wärmepumpenzähler.
Dadurch können Stromverbrauch und Temperaturverläufe der Wärmespeicher exakter zugeordnet werden – das verbessert die Optimierung deutlich.
Wichtig: Der Wärmepumpenzähler sollte den Zählertyp „Verbrauch“ haben.